AGB / HausordnungHausordnungMit Schlüsselübergabe und quittierter Kaution erkennen Sie folgende Regelung an: Umgang:Der Mieter verpflichtet sich, das Haus und das Mobiliar und die sonstigen in Haus und Garten befindlichen Gegenstände schonend zu behandeln. Rauchverbot:Im Haus ist das Rauchen verboten. Sollten Sie dies missachten, wird die gesamte Kaution einbehalten. Im Garten ist das Rauchen erlaubt. Hausruhe:Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Fernseh und Radioempfänger sind immer auf Zimmerlautstärke zu stellen. Mülltrennung:Der Müll wird, wie üblich, nach Gelbe Tonne, Altpapier, Restmüll, und zusätzlich Kompost getrennt. Haussicherheit:Die Haustüren und alle anderen Zugänge zum Garten sind geschlossen zu halten. Zwischen 22 und 6 Uhr sollten Sie Haustür und Fenster abschließen. Sanitäre Anlagen:Es dürfen keine Haus- und Küchenabfälle, Windeln und Hygieneartikel sowie andere Gegenstände, die zu einer Verstopfung führen könnten, in die Toilette geworfen werden. Mängelbeseitigung:Defekte, Schäden und Mängel jeglicher Art sollten unverzüglich dem Gastgeber zur Beseitigung und Reparatur gemeldet werden. Übergabe:Am Tag der Abreise muss das Haus in einem ordentlichen Zustand sein, dazu gehört auch z.B. dass gefegt wurde, und das Geschirr abgewaschen wurde und der Backofen sauber ist. AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen§1 Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristlosen Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet. §2 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Sollte es nicht möglich sein, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen, verpflichtet sich der Vermieter sämtliche bereits geleistete Zahlungen zurück zu erstatten und den Gast bei der Suche nach einer Alternative zu unterstützen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen. §3 Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er dennoch verpflichtet, dem Vermieter für den reservierten Zeitraum, den unter §3a angegeben Teil des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. §3a - Stornierung
§4 Anreisezeit ist zwischen 14:00 Uhr und 22:00 Uhr am Anreisetag, Abreisezeit zwischen 7:00 Uhr und 10:00 Uhr am Abreisetag. Die genauen Zeiten werden individuell abgesprochen. Bei An- oder Abreise außerhalb der angegebenen Zeiträume muss eine Aufwandsentschädigung erhoben werden. §5 Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden. §6 Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.). §7 Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. §8 Es gilt die Hausordnung des Berliner Mietvertrags für Wohnraum. Bei Verstoss gegen die Hausordnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Haustiere sind nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung erlaubt. |